Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Seit 2013 nennt das Arbeitsschutzgesetz die psychischen Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich. Diese Seite ordnet ein, welchen Schritt eine Befragung abdecken kann — und welche Schritte beim Arbeitgeber bleiben.

Stand September 2026 · Keine Rechtsberatung

Was das Gesetz verlangt.

§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und daraus die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Absatz 3 zählt mögliche Gefährdungsquellen auf und nennt seit der Änderung von 2013 die psychischen Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich.

§ 6 ArbSchG verlangt, das Ergebnis, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Eine Beurteilung ohne Dokumentation gilt praktisch als nicht erfolgt.

Eine Untergrenze nach Beschäftigtenzahl gibt es nicht. Wie die Beurteilung durchgeführt wird, schreibt das Gesetz nicht vor — Befragungen, Beobachtungsinterviews und moderierte Workshops sind gleichermaßen anerkannte Wege.

Der Ablauf in sechs Schritten.

Die gemeinsame Arbeitsschutzstrategie beschreibt einen Ablauf, der sich in der Praxis durchgesetzt hat. Nur der dritte Schritt ist der, bei dem ein Instrument überhaupt helfen kann.

1
Tätigkeiten abgrenzenFestlegen, welche Tätigkeiten oder Bereiche gemeinsam betrachtet werden.
2
Belastungsfaktoren bestimmenArbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung, neue Arbeitsformen.
3
ErmittlungHier setzt eine Befragung an: systematisch, vergleichbar und in einer Form, die Menschen ehrlich beantworten können.
4
BeurteilungBewertung der Befunde im betrieblichen Kontext. Eine Aufgabe für Menschen mit Fachkunde, nicht für ein Auswertungsraster.
5
Maßnahmen festlegen und umsetzenVorrangig an den Arbeitsbedingungen, nicht am Verhalten der Beschäftigten.
6
Wirksamkeit prüfen und dokumentierenDie erneute Messung nach einem Zyklus zeigt, ob die Maßnahme gewirkt hat.

Was die Befragung beiträgt.

Vier der acht Dimensionen — Energie und Vitalität, Erholung und Schlaf, Fokus und Aufmerksamkeit, Resilienz und Ruhe — erfassen die Wirkungsseite von Belastung. Vier weitere erfassen die organisatorischen Bedingungen: Sinn und Bedeutung, Führung und Vertrauen, Verbundenheit und Zugehörigkeit, Wachstum und Befähigung.

Für die Ermittlung sind drei Eigenschaften praktisch relevant. Die Aussagen sind verhaltensnah und zeitlich begrenzt formuliert, meist auf die vergangenen zwei Wochen, was Vergleichbarkeit zwischen Bereichen und zwischen Zyklen herstellt. Die Struktur ist einheitlich, sodass ein Wert in einem Bereich dasselbe bedeutet wie in einem anderen. Und die Auswertungsgrenzen — fünf, zehn, dreißig — schaffen die Bedingung dafür, dass Antworten zu Schlaf und Belastung ehrlich ausfallen.

Die Wiederholung nach einem Zyklus liefert zugleich das, was Schritt 6 verlangt: einen Vorher-Nachher-Vergleich je Dimension und Bereich.

Wo die Grenze liegt.

Eine Befragung ist keine Gefährdungsbeurteilung. Sie kann den Ermittlungsschritt tragen. Die Abgrenzung der Tätigkeiten, die fachliche Beurteilung, die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen, die Wirksamkeitskontrolle und die Dokumentation nach § 6 ArbSchG bleiben in der Verantwortung des Arbeitgebers, gemeinsam mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Betriebsrat.

Ebenso wenig stellt das Instrument medizinische Feststellungen: es misst keine Erkrankungen, keine Diagnosen und keinen Gesundheitszustand einzelner Personen. Erhoben werden Antworten auf Aussagen — keine Biomarker, keine Wearable-Daten, keine biometrischen Daten.

Wer das anders darstellt, verkauft eine Scheinsicherheit, die im Ernstfall nicht trägt.

Keine Rechtsberatung

Diese Seite beschreibt die Einordnung unseres Instruments und ersetzt keine rechtliche oder arbeitsmedizinische Prüfung. Maßgeblich sind der Einzelfall und die Einschätzung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Ihrer Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ersetzt die Befragung die Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Eine Befragung kann den Schritt der Ermittlung abdecken. Beurteilung, Ableitung von Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation bleiben Aufgabe des Arbeitgebers und können von einem Instrument nicht übernommen werden.
Ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verpflichtend?
§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Seit 2013 nennt § 5 Abs. 3 die psychischen Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich als mögliche Gefährdungsquelle. Eine Beschäftigtenzahl-Untergrenze gibt es nicht.
Wie verhält sich Kapazität zur psychischen Belastung?
Die Kapazitätsdimensionen erfassen die Wirkungsseite — Energie, Erholung, Fokus, Resilienz. Belastungsfaktoren aus der Arbeitsaufgabe und der Arbeitsorganisation zeigen sich darin, werden aber nicht vollständig durch sie abgebildet.
Erfüllt die Dokumentation die Anforderungen des § 6 ArbSchG?
Die Auswertung liefert nachvollziehbare, dokumentierte Ergebnisse je Dimension und Organisationseinheit. Ob Ihre Gesamtdokumentation den Anforderungen genügt, hängt von den weiteren Schritten ab und ist von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beurteilen.

Die Ermittlung aufsetzen.

Dreißig Minuten dazu, wie ein Messzyklus in Ihrem Unternehmen aussehen würde — und wie sich die Ergebnisse dokumentieren lassen.

Hinweis: Das Buchungsformular ist derzeit auf Englisch.